“Ist wohl vom Wickeltisch gefallen…” - so wurden früher vor allem kleine Kinder gehänselt, die abstehende Ohren hatten. In der Tat ist ein Makel wie die berühmten “Segelohren” für Kinder wie für Erwachsene oft eine Qual und eine schwere Last im Leben. Allerdings sind abstehende Ohren oftmals eine genetisch bedingte Fehlbildung und können zwei Ursachen haben: Einen Gewebeüberschuss an der inneren Ohrmuschel oder das Fehlen der kompletten Ausbildung der inneren Falte der Ohrmuschel. Beide Deformationen können heute operativ behandelt werden.
Operationen zum Ohren anlegen sollten nicht vor Vollendung des dritten Lebensjahres des betroffenen Kindes durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Knorpel komplett ausgebildet, was den Ausheilprozess wesentlich erleichtert. In Folge der zu erwartenden seelischen Schmerzen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse bei Kindern in der Regel die Kosten für das Ohren anlegen. Erwachsene Menschen müssen für die Kosten eines solchen Eingriffs selbst aufkommen, da er unter die Rubrik “Schönheitschirurgie” fällt und entsprechend außerhalb der Leistungen des Kostenträgers liegt.
Verschiedene erprobte Techniken beugen je nach Art der erforderlichen Operation hässlicher Narbenbildung wirksam vor. Erwachsene können die Prozedur mit örtlicher Betäubung über sich ergehen lassen; bei Kindern empfiehlt sich naturgemäß die Vollnarkose, die allerdings ungefährlich ist.
In aller Regel ist ein stationärer Aufenthalt in beiden Fällen nicht vonnöten; Komplikationen im Heilungsprozess nach dem Ohren anlegen lassen sind ebenfalls die Ausnahme, da ein solcher Eingriff mittlerweile Routine geworden ist.




